PRÜFVORAUSSETZUNG
♦Hundehalter_innen,die einen Hund aus dieser Liste seit dem 1. Juli besitzen, haben innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung den Hundeführschein zu absolvieren.
♦Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen.
♦Das Mindestalter der Hundehalter_innen für die Prüfung muss 16 Jahre betragen.
♦Die Hundehalter_innen dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Veterinäramt der Stadt Wien (MA 60), Karl-Farkas-Gasse 16, A-1030 Wien, Tel.: 01/4000 - 8060
Zur Anmeldung sind mitzubringen:
Haftpflichtversicherungspolizze
Anmeldebestätigung des Hundes
Chip-Nummer des Hundes (alle Hunde in Österreich müssen seit 1. Jänner 2010 geschippt sein)


