PRÜFVORAUSSETZUNG

♦Hundehalter_innen,die einen Hund aus dieser Liste seit dem 1. Juli besitzen, haben innerhalb von drei Monaten ab Beginn der  Haltung den Hundeführschein zu absolvieren.

♦Das Mindestalter des Hundes muss zum Zeitpunkt der Prüfung sechs Monate betragen.

♦Das Mindestalter der Hundehalter_innen für die Prüfung muss 16 Jahre betragen.

♦Die Hundehalter_innen dürfen keine einschlägigen Vorstrafen haben.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Veterinäramt der Stadt Wien (MA 60), Karl-Farkas-Gasse 16, A-1030 Wien, Tel.: 01/4000 - 8060


Zur Anmeldung sind mitzubringen:

Haftpflichtversicherungspolizze

Anmeldebestätigung des Hundes

Chip-Nummer des Hundes (alle Hunde in Österreich müssen seit 1. Jänner 2010 geschippt sein)