FÜHRSCHEIN-PRÜFUNG
Die Prüfung setzt sich zusammen aus einen:
Theoretischen Teil:
Der theoretische Teil trägt dazu bei, das Wissen über Hundehaltung, Hundeausbildung, Verhaltendes Hundes, Gesundheit und gesetzliche Verpflichtungen zu erweitern und zu festigen.
Praktischer Teil:
Feststellung des „Handlings“ – Handhabung/Umgang – und des Ausbildungsstandes (in ablenkungsarmer Umgebung):
Anlegen von Maulkorb und Leine - Ohren-, Zahn- und Pfotenkontrolle - Gehorsam des Hundes - Leinenführigkeit - Sitz oder Platz (mit oder ohne Leine)
Bewältigung von städtischen Alltagssituationen unter besonderer Berücksichtigung:
des konfliktfreien Verhaltens in der Öffentlichkeit - der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften -
des tiergerechten Umganges mit dem Hund


