HUNDEFÜHRSCHEIN
TERMINE DER VORBEREITUNGSKURSE FÜR DIE HUNDEFÜHRSCHEINPRÜFUNG AUF ANFRAGE
"Kampfhunde"-Führschein in Wien ab 1.Juli 2011 Pflicht!
Bereits seit 2006 gibt es in Wien den freiwilligen Hundeführschein. Im Rahmen einer Überprüfung muss der/die Hundehalter_in zeigen, dass er mit dem eigenen Hund richtig umgehen kann. Gefördert werden sollen Großstadttauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden.
Nach dem eindeutigen Votum bei einer Volksbefragung ist mit 1. Juli 2010 der verpflichtende Hundeführschein für sogenannte Kampfhunde in Wien in Kraft getreten. Mit 1. Juli 2010 gilt daher für bestimmte Hunde die gesetzlich verpflichtende Absolvierung des Hundeführscheins. Jede Person, die einen auf dieser Liste stehenden Hund in der Öffentlichkeit führt ist zum Besitz eines solchen Hundeführschein verpflichtet.
Von der Regel sind derzeit betroffen: Listenhunde
Voraussetzungen, um zur Prüfung antreten zu können: Prüfvoraussetzung
Führschein-Prüfung:
Was man sonst noch wissen sollte.
Den Hundeführschein können mehrere Personen (etwa Familienmitglieder) mit demselben Hund ablegen.
Ist jemand krank oder auf Urlaub, so kann das Tier auch einer anderen Person überlassen werden. Diese muss aber selbst einen verpflichtenden Hundeführschein absolviert haben. Bei Übergabe des Hundes an andere Personen (auch an Tier- Sitter_in) muss auch die Zusatzkarte für den Hund übergeben werden.
Sogenannte „Gasthunde“, also Hunde, die zu Besuch in Wien sind und keinen Führschein haben, müssen einen Maulkorb tragen. Wer länger als einen Monat in Wien ist, muss den Führschein machen.
Bei Hundehalter_innen ohne Hundeführschein in Gefahrensituationen kann der Hund auf Veranlassung der Polizei – neben der Verhängung von sehr hohen Verwaltungsstrafen – sofort und dauerhaft abgenommen werden.


